Sehr geehrter Reisegast,
bevor Sie Ihre Reise buchen, lesen Sie bitte diese Reisebedingungen genau durch. Im Falle Ihrer Buchung werden Sie, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, sofern ein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns, der Tourismus GmbH Mittlerer Niederrhein, Willy- Brandt-Ring 13, 41747 Viersen; Tel. +49 2162-8179-333 oder-334 Fax. + 49 2162-8179-330 nachstehend „TMN“ abgekürzt, zustande kommt.
1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast der TMN den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Prospektbeschreibung und der Reiseinformationen, die der Buchung zugrunde liegen, sowie dieser Buchungsbedin-gungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der TMN an den Reisegast zustande. Er bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertrags-schluss wird dem Reisegast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Bei telefonischen Buchungen kommt der Reisever-trag, abweichend von vorstehender Regelung, wie folgt zustande: Die TMN nimmt für den Reisegast eine für die TMN verbindliche Reservierung (Option) vor und leitet dem Reisegast ein Anmeldeformular und die Reisebedin-gungen zu. Übermittelt der Reisegast spätestens innerhalb einer Woche nach Optionsvornahme (persönlich, per Post oder Fax) die Anmeldung an die TMN, gestaltet sich der Buchungsablauf wie oben Ziff. 1 bis 2. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für die TMN und den Reisegast.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
2. Leistungsverpflichtung der TMN
2.1 Die Leistungsverpflichtung der TMN ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung der TMN in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reisebeschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe sowie Reisebüros sind von der TMN nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestä-tigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (Eingang der Buchungsbestä-tigung der TMN beim Gast) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch a 250,– pro Person.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig.
4. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von der TMN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die TMN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die TMN dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
5.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der TMN, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.
5.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast,
stehen der TMN unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
Bis 30 Tage 15 %
29-12 Tage 40 %
11-8 Tage 60 %
7-4 Tage 70 %
3-1 Tage 100 %
Nichtanreise 100 %
5.3 Dem Reisegast ist es gestattet, der TMN nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
5.4 Die TMN behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
5.5 Für Umbuchungen durch den Reisegast vor den in 5.2 genannten Fristen werden € 30,– pro Buchung erhoben.
5.6 Mindesteilnehmerklausel. Die TMN kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten.
a) Die TMN ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindest-teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt der TMN später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, von der TMN nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Die TMN bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die TMN zurückerstattet worden sind.
7. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
7.1 Der Reisegast ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der TMN anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
7.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der TMN erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die TMN, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisegastes bestimmte angemessene Frist verstreichen lassen hat, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der TMN oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird.
7.3 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungs-ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit der TMN abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von der TMN erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der TMN geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nach Ende des Aufenthalts gegenüber der TMN unter der oben angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über ein unverschuldetes Frist-versäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
8. Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung der TMN, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) die TMN für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-trägers verantwortlich ist.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Reisegastes gegenüber der TMN, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisegastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisegast und der TMN Verhandlungen über geltend gemachte An-sprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisegast oder die TMN die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Reisegast kann die TMN nur an deren Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
zwischen der TMN als Reiseveranstalter und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Für Klagen der TMN gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der TMN maßgebend.
11. Buchungs- und Verkaufsstelle: Tourismus GmbH Mittlerer Niederrhein, Willy-Brandt-Ring 13, 41747 Viersen, Tel. + 49 2162-8179-333/ 334, Fax + 49 2162-8179-330.
12. Gewährleistung: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Tourismus GmbH Mittlerer Niederrhein – Projekt Rheinradweg – Willy-Brandt-Ring 13, 41747 Viersen, Tel. +49 2162-8179-03, Fax + 49 2162- 8179-180, Email: info@rheinradweg.net.

